Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben in ihren Sitzungen am 23. und 28. November 2007 die folgende Erklärung gemäß § 161 AktG beschlossen:
Die Siemens AG entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 14. Juni 2007 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 11. Dezember 2006 hat die Siemens AG den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit der dort genannten Ausnahme (keine individualisierte Angabe der jährlichen Zuführung zu den Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds bei Versorgungszusagen für Vorstandsmitglieder; Kodex-Ziff. 4.2.5 Abs. 2 S. 2) entsprochen. Die Abweichung ist entfallen, weil im Geschäftsbericht 2007 eine individualisierte Angabe erfolgt.
Berlin und München, 28. November 2007
Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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