Die Siemens AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“), der im Jahr 2002 erlassen und zuletzt im Juni 2007 erweitert wurde, ohne Ausnahme. Die bisher bestehende Ausnahme liegt nicht mehr vor, weil die jährliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen oder Pensionsfonds bei Versorgungszusagen für Vorstandsmitglieder zum 30. September 2007 individualisiert angegeben wird.
Vorstand und Aufsichtsrat der Siemens AG haben sich intensiv mit der Erfüllung der Vorgaben des Kodex, insbesondere mit den neuen Anforderungen vom 14. Juni 2007, befasst. Auf der Basis dieser Beratungen wurde die Entsprechenserklärung zum Kodex verabschiedet. Die Siemens AG erfüllt freiwillig mit geringfügigen Ausnahmen auch die nicht obligatorischen Anregungen des Kodex.
Aufgrund der Notierung unserer Aktien an der New York Stock Exchange („NYSE“) unterliegt die Siemens AG bestimmten US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen (einschließlich des Sarbanes-Oxley Act [„SOA“]) sowie den Regeln der US-amerikanischen Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission („SEC“) und der NYSE. Zur Umsetzung der Bestimmungen des SOA haben wir unter anderem ein aus den Leitern von neun zentralen Einheiten bestehendes Offenlegungskomitee („Disclosure Committee“) eingerichtet, das die Aufgabe hat, bestimmte finanzielle und nicht finanzielle Informationen zu überprüfen und den Vorstand bei seiner Entscheidung über deren Veröffentlichung zu beraten. Zusätzlich wurde ein Zertifizierungsverfahren eingeführt, in dem das Management der Bereiche und Tochtergesellschaften verschiedene Angaben bestätigen muss. Diese internen Zertifizierungen dienen dem Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzvorstand als Grundlage, um die erforderliche Zertifizierung der Abschlüsse gegenüber der SEC abzugeben. Entsprechend den Vorgaben des SOA hat Siemens darüber hinaus Regeln für bilanzbezogene Beschwerden und einen Ethikkodex („Code of Ethics“) für Finanzangelegenheiten eingeführt.
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