Die Mitglieder von Organen der Siemens AG sowie alle Organe der Verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Siemens AG bzw. dem Verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und Mitarbeiter des Siemens-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen bzw. verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner ÂTätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In einem solchen Fall kann seit dem 1. Oktober 2005 das Unternehmen Mitglieder des Vorstands bis zu Âeiner Höhe von 20% des Festgehalts in Anspruch nehmen. Ebenso ist eine Inanspruchnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zu einer Höhe von 20% der festen Vergütung mit jedem Mitglied individuell vereinbart (Selbstbehalt im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex, Ziffer 3.8 Abs. 2).Â
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