Die Vergütung des Aufsichtsrats ist auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung festgelegt worden. Sie ist in der Satzung geregelt.
Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens, an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und Performance der Gesellschaft. Die Vergütung enthält neben Âeiner festen Vergütung eine am kurzfristigen sowie eine am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientierte Vergütung. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie Vorsitz und Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss werden zusätzlich vergütet. Die Mitglieder des Compliance-Ausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten für diese Tätigkeit keine zusätzliche Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2007.
Die gegenwärtig geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat wurden von der Hauptversammlung am 27. Januar 2005 verabschiedet; sie sind in § 17 der Satzung der Siemens AG enthalten.
Danach enthält die Vergütung für das Geschäftsjahr 2007 drei Komponenten:
Nach diesen Regeln erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine feste Vergütung in Höhe von 50.000 EUR und eine kurzfristige variable Vergütung in Höhe von 150 EUR je 0,01 EUR des im Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie, das einen Mindestbetrag von 1 EUR übersteigt; der Mindestbetrag erhöht sich jährlich, erstmals für das am 1. Oktober 2005 begonnene Geschäftsjahr, um 10%. Zusätzlich wird eine langfristige, nach Ablauf der jeweiligen fünfjährigen Wahlperiode des Aufsichtsrats zahlbare Vergütung in Höhe von 50.000 EUR gewährt. Die langÂfristige Vergütung kommt nur zur Auszahlung, wenn das Ergebnis je Aktie am Ende dieser Wahlperiode im Vergleich zu deren Beginn um mehr als 50% gestiegen ist. Das der Ermittlung der Aufsichtsratsvergütung zugrunde liegende Ergebnis je Aktie ist um wesentliche außerordentliche Ergebnisposten zu bereinigen. Für das Geschäftsjahr 2007 wurde die Aufsichtsratsvergütung auf Basis eines um wesentliche außerordentliche Ergebnisposten bereinigten Ergebnisses je Aktie von 4,76 EUR ermittelt. Die langfristige Vergütung, die mit Wirkung für das am 1. Oktober 2004 begonnene Geschäftsjahr eingeführt wurde, kommt nach Ablauf der gegenwärtigen Wahlperiode, d.h. nach Beendigung der Hauptversammlung am 24. Januar 2008, zeitanteilig zur Auszahlung. Die erforderliche – zeitanteilig ermittelte – Steigerung des Ergebnisses je Aktie im Vergleich zum Beginn der Wahlperiode wurde erreicht.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das ÂDoppelte, die beiden Stellvertreter jeweils das Eineinhalbfache der festen Vergütung und der kurzfristigen variablen Vergütung eines einfachen Mitglieds. Jedes Mitglied der Ausschüsse und zusätzlich die Vorsitzenden dieser Ausschüsse (jeweils ohne ÂPräsidial-, Vermittlungs- und Beteiligungsausschuss) erhalten jeweils zusätzlich eine weitere Hälfte der festen Vergütung und der kurzÂfristigen variablen Vergütung. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden sämtliche Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer ersetzt. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats werden darüber hinaus für die Wahrnehmung seiner Aufgaben ein Büro mit ÂSekretariat und die Siemens-FahrÂbereitschaft zur Verfügung gestellt.
Tabelle Vergütung des Aufsichtsrats
Mit Peter von Siemens besteht ein nach der Hauptversammlung 2003 zu unveränderten Bedingungen verlängerter und nach der Hauptversammlung am 24. Januar 2008 endender Repräsentationsvertrag, mit dem ihm als Mitglied der Gründerfamilie für die Repräsentanz des Unternehmens bei offiziellen Veranstaltungen im In- und Ausland sowie für die Vertretung in Verbänden eine Auslagenerstattung und die Überlassung eines Firmenwagens sowie die Bereitstellung eines Büros mit ÂSekretariat zugesagt wurden.
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.
Â
Vielen Dank für Ihr Interesse am Siemens-Geschäftsbericht 2007.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Â
Telefon
+49 89 636-33032 (Pressestelle)
+49 89 636-32474 (Investor Relations)
Â
Telefax
+49 89 636-30085 (Pressestelle)
+49 89 636-32830 (Investor Relations)
Â
Â
Â
A-DÂ Â Â E-HÂ Â Â I-LÂ Â Â M-PÂ Â Â Q-TÂ Â Â U-Z
Â
Â
Â
Â
Â
Â
Â
Â
Â
Â
Â
Â
Â