Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist das Präsidium des Aufsichtsrats zuständig, dem der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Gerhard Cromme und die beiden stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Josef Ackermann und Ralf Heckmann angehören. Das Aufsichtsratsplenum berät über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand und überprüft sie regelmäßig.
Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Siemens AG orientiert sich an der Größe und der globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der VorÂstandsÂverÂgütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die AufÂgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiche Arbeit in einer High-Performance-Kultur gibt.
Die Vergütung setzt sich im Geschäftsjahr 2007 aus vier Komponenten zusammen: (i) einem festen Jahresgehalt, (ii) einem variablen Bonus, den das Präsidium um bis zu 20% des Betrags der Zielerreichung nach oben oder unten anpassen kann, (iii) einer aktienbasierten Vergütung und (iv) einem Beitrag zur Altersversorgung. Für festes Jahresgehalt und Bonus wird ein sogenanntes Jahreszieleinkommen festgelegt, das sich zu 50% aus festen und zu 50% aus variablen Bezügen zusammensetzt. Das ZielÂeinkommen wird regelmäßig in Abständen von zwei bis drei Jahren auf der Grundlage einer Analyse der Einkommen überprüft, die vergleichbare Unternehmen an MitglieÂder ihrer Geschäftsleitung zahlen. Die letzte Überprüfung fand zum 1. April 2006 statt.
Im Einzelnen setzt sich die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2007 aus folgenden wesentlichen Komponenten zusammen:
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die vor dem 1. Juni 2007 abgeschlossenen Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben. Ab dem 1. Juni 2007 abgeschlossene Vorstandsverträge sehen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Zusätzlich werden Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5% der Ausgleichszahlung abgegolten.
Die Vorstandsmitglieder, die vor dem 1. Oktober 2002 erstmals in den Vorstand bestellt wurden, haben nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand Anspruch auf Übergangsbezüge für zwölf Monate. Die Übergangsbezüge entsprechen grundsätzlich dem fixen Gehalt im Jahr des Ausscheidens und dem Durchschnitt der vergüteten variablen Boni der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden bzw. in Einzelfällen der Höhe des Jahreszieleinkommens.
Im Fall eines „Change of Control“ – d.h., wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der Siemens AG erwerben und einen beherrschenden Einfluss ausüben, die Siemens AG durch Abschluss eines Unternehmensvertrags i.S.d. § 291 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird oder bei Verschmelzung der Siemens AG auf ein anderes Unternehmen – hat jedes einzelne Mitglied des Vorstands das Recht zur Kündigung des Anstellungsvertrags, wenn sich durch den „Change of Control“ eine wesentliche Änderung seiner Stellung ergibt (z.B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds). Bei Ausübung des Rechts zur Kündigung hat das Mitglied des Vorstands einen Abfindungsanspruch in Höhe des zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung gültigen Jahreszieleinkommens für die restliche Vertragslaufzeit, aber mindestens für eine Dauer von drei Jahren. Zusätzlich werden Sachbezüge durch die Zahlung eines Betrags in Höhe von 5% der Abfindungssumme abgegolten. Kein Abfindungsanspruch besteht, wenn das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem „Change of Control“ Leistungen von Dritten erhält. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht, wenn der „Change of Control“ innerhalb von zwölf Monaten vor Übertritt des Vorstandsmitglieds in den Ruhestand eintritt.
Mit Dr. Klaus Kleinfeld wurde bei seinem Ausscheiden als Vorsitzender und Mitglied des Vorstands ein bislang nicht bestehendes Wettbewerbsverbot vereinbart, welches Dr. Kleinfeld untersagt, für die wesentlichen Wettbewerbsunternehmen von Siemens mitsamt allen ihren verbundenen Unternehmen tätig zu werden. Darüber hinaus hat Dr. Kleinfeld sich verpflichtet, dem Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft während der Einarbeitungsphase von Peter Löscher als Berater für Themen betreffend die strategische Ausrichtung sowie die organisatorische und personelle Strukturierung des Hauses zur Verfügung zu stehen. Für das Wettbewerbsverbot, die zusätzliche Beratungstätigkeit und zur Abdeckung sonstiger Ansprüche sind ihm Zahlungen in Höhe von insgesamt 5,75 Mio. EUR und das Nichtverfallen von 11.437 Aktienzusagen zugesagt worden.
Das Aufsichtsratspräsidium hat am 7. November 2007 die Werte der zu gewährenden Aktienzusagen und am 17. November 2007 nach Prüfung der Erreichung der zu ÂBeginn des Geschäftsjahrs festgelegten Ziele die Höhe der Boni festgesetzt.
Für das Geschäftsjahr 2007 betrugen die Barvergütung 33,2 (i.V. 27,8) Mio. EUR und die Gesamtvergütung 41,7 (i.V. 30,4) Mio. EUR; dies entspricht einer Steigerung der Gesamtvergütung von 37,2%.
Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wurde folgende Vergütung für das Geschäftsjahr 2007 festgesetzt (individualisierte Angaben):Â
Tabelle Vergütung für die Mitglieder des Vorstands
Die folgende Tabelle erläutert die Details der Barvergütung in individualisierter Form:
Tabelle Details der Barvergütung
Für die aufgrund des Wechsels von Merck & Co., Inc., USA, zur Siemens AG erlittenen kurz- und langfristigen Vermögensnachteile erhielt Peter Löscher einen Betrag in Höhe von insgesamt 8,5 Mio. EUR zugesagt. Mit Peter Löscher ist vereinbart, dass das Unternehmen diesen Betrag im Januar 2008 seiner Beitragsorientierten ÂAltersversorgung (BSAV) zuführt.
Die Stückzahl wie auch die Werte der aktienbasierten Einkommenskomponente ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Aktienzusagen wurden mit dem Kurs der Siemens-Aktie am Tag der Zusage abzüglich des Gegenwartswerts der während der Halteperiode erwarteten Dividenden, die dem Berechtigten nicht zustehen, angesetzt. Dieser Wert beträgt 97,94 (i.V. 67,70) EUR.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Werte:
Tabelle Aktienbasierte Vergütung
Im Folgenden finden sich Informationen zu den von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Aktienzusagen und -optionen, die in 2007 und den vorhergehenden Geschäftsjahren Bestandteil der aktienbasierten Vergütung waren. Die Aktienoptionen wurden für die Geschäftsjahre 1999 bis 2005 zu den Bedingungen der von der Hauptversammlung der Siemens AG am 18. Februar 1999 und 22. Februar 2001 verabschiedeten Siemens-Aktienoptionspläne 1999 und 2001 ausgegeben (für nähere Informationen zu den Siemens-Aktienoptionsplänen siehe Anhang zum Konzernabschluss).
Tabelle Im Geschäftsjahr 2007 ausgeübte Aktienoptionen
Versorgungszusagen. Im Rahmen der Neuordnung des Pensionssystems der Siemens AG durch die Einführung einer Beitragsorientierten Altersversorgung (BSAV) wurde auch für den Vorstand mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 das System der leistungsorientierten Pensionszusagen abgelöst und durch ein auf Beiträgen beruhendes Versorgungssystem ersetzt. Die bis zum 30. September 2004 erworbenen Pensionsansprüche bleiben bestehen. Die Höhe der Beiträge für die BSAV wird vom Präsidium des Aufsichtsrats jährlich neu festgelegt. Die Bereitstellung der BSAV-Beiträge auf dem persönlichen Versorgungskonto erfolgt jeweils im auf das Ende des Geschäftsjahrs folgenden Januar mit Wertstellung zum 1. Januar. Auf dem Versorgungskonto wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich jeweils am 1. Januar eine Zinsgutschrift (Garantiezins) erteilt.
Für das Geschäftsjahr 2007 wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der GrundÂlage eines am 7. November 2007 vom Aufsichtsratspräsidium gefassten Beschlusses im Rahmen der BSAV Beiträge in Höhe von 13,6 (i.V. 4,2) Mio. EUR gewährt. Davon entfielen 0,7 (i.V. 0,7) Mio. EUR auf die Ausfinanzierung der persönlichen Altzusagen, der Restbetrag von 12,9 (i.V. 3,5) Mio. EUR wurde den individuellen Versorgungskonten gutgeschrieben.
Die folgende Übersicht zeigt unter anderem die auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallenden Beiträge (Zuführungen) zur BSAV für das ÂGeschäftsjahr 2007 in individualisierter Form:
Tabelle Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV)
Der Anwartschaftsbarwert („Defined Benefit Obligation“ – DBO) sämtlicher PenÂsionszusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands betrug zum 30. September 2007 46,0 (i.V. 54,8) Mio. EUR, die in den Anhangsangaben, Ziffer 23, enthalten sind.
Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2007 Gesamtbezüge i.S.v. § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB in Höhe von 16,0 (i.V. 14,4) Mio. EUR.
Der Anwartschaftsbarwert („Defined Benefit Obligation“ – DBO) sämtlicher PenÂsionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug zum 30. September 2007 134,8 (i.V. 125,6) Mio. EUR, die in den AnhangsanÂgaben, Ziffer 23, enthalten sind.
Sonstiges. Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite.
Haftungsverhältnisse. Das Unternehmen hat für eine von einem ehemaligen Mitglied des Vorstands durch eine Bürgschaftserklärung zu stellende Kaution in Höhe von insgesamt 5 Mio. EUR einen Betrag von 4,5 Mio. EUR abgesichert (zu den weiteren Einzelheiten siehe im Anhang des Konzernabschlusses).
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