Siemens erstellt den Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ergänzt um die handelsrechtlichen Vorschriften nach § 315a Abs. 1 HGB. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft verantwortlich. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss gebilligt; er ist somit festgestellt. Der IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde geprüft von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Zusätzlich unterliegt Siemens den Berichtsanforderungen der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) aufgrund der Notierung an der New York Stock Exchange (NYSE). Gemäß des Sarbanes Oxley Act (SOA) 404 der SEC ist der Vorstand verpflichtet, einen jährlichen Bericht über das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung zu erstellen, der als Teil der jährlichen Form 20-F eingereicht wird. Insbesondere hat das Management die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung von Siemens zu beurteilen und festzustellen. Im Geschäftsjahr 2006 und 2007 hat das Management festgestellt, dass das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung von Siemens nicht effektiv war, und identifizierte bedeutsame Schwächen.
Siemens hat Maßnahmen ergriffen, die dazu führten, dass die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zum 30. September 2008 wiederhergestellt wurde.
Der Einzelabschluss der Siemens AG wird nach den Bilanzierungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Für die Aufstellung des Einzelabschlusses ist der Vorstand der Siemens Aktiengesellschaft verantwortlich. Der Einzelabschluss für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 wurden geprüft von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.