Grundlage für Compliance bei Siemens ist die Vorgabe der Unternehmensleitung. Unsere Business Conduct Guidelines (BCG) und unser Ethikkodex für Finanzangelegenheiten, der nach den Vorschriften des SOA obligatorisch ist, bilden die Basis unseres Compliance-Programms. Die BCG sind weltweit für alle Mitarbeiter und die Mitglieder des Vorstands verbindlich. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beachten diese Regeln, soweit sie sich auf Aufsichtsratsmitglieder übertragen lassen. Die BCG enthalten verbindliche Regeln für gesetzestreues Verhalten sowie präzise Vorgaben etwa zur Beachtung des Wettbewerbsrechts und des Antikorruptionsrechts, zur Handhabung von Spenden, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Beachtung des Insiderhandelsverbots und zum Schutz des Unternehmensvermögens. Zahlreiche weitere unternehmensweit geltende Regelungen ergänzen die BCG sowie den Ethikkodex für Finanzangelegenheiten. Sämtliche Regelungen unterliegen einer fortlaufenden Aktualisierung. Die BCG sehen ein Verfahren zur Behandlung von Beschwerden vor. Zusätzlich zu den internen Berichts- und Beschwerdewegen wurde durch einen externen Anwalt, der die Funktion eines unabhängigen Ombudsmanns übernimmt, ein geschützter Kommunikationsweg sowohl für Mitarbeiter als auch für Dritte eingerichtet.
Seit September 2007 haben unsere Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und Mitarbeiter weltweit zudem die Möglichkeit, telefonisch oder online rund um die Uhr Verstöße an den Helpdesk „Tell us“ zu melden. Der externe Betreiber gewährleistet den sicheren und vertraulichen Umgang mit sensiblen Inhalten. Darüber hinaus bietet Siemens seinen Mitarbeitern eine zentrale Frage-Antwort-Plattform, den Compliance Helpdesk „Ask us“ an.