Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens AG den Erwerb oder die Veräußerung von Siemens Aktien der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in Siemens Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die Siemens Aktie, beispielsweise Erwerb oder Veräußerung von Optionen oder Optionsscheinen auf die Siemens Aktie, mitgeteilt werden. Der Erwerb oder die Gewährung von Optionen auf arbeitsvertraglicher Grundlage oder als Vergütungsbestandteil und deren Ausübung unterliegen nicht der Mitteilungspflicht. Mitteilungspflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte von natürlichen und juristischen Personen, die mit einer der oben genannten Personen in einer engen Beziehung stehen.For reporting of transactions by management personnel pursuant to § 15a WpHG:
Erläuterungen:
Wählt der Teilnehmer des Siemens Aktienoptionsplans bei der Ausübung der Optionen die Variante „exercise and sell“, erhält er die Differenz zwischen dem sogenannten Ausübungspreis (festgelegter Preis zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen) und dem Xetra-Schlusskurs der Siemens Aktie am Tag der Ausübung, als zu versteuerndes Einkommen.
Nähere Informationen zur aktienorientierten Vergütung finden Sie in unserem Geschäftsbericht unter: