Gemäß dem deutschen Aktienrecht, dem Siemens als deutsche Aktiengesellschaft mit Firmensitz in Berlin und München unterliegt, verfügt das Unternehmen mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur ("Two-Tier Board Structure").

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Besetzung der unterschiedlichen ständigen Ausschüsse (Committees) des Aufsichtsrates.Lesen Sie mehr über die Ausschussarbeit durch Klicken auf die einzelnen Bezeichnungen.
| Mitglieder des Aufsichtsrates | Präsidium | Prüfungs- ausschuss | Compliance- Ausschuss | Vermittlungs- ausschuss | Finanz- und Investitionsausschuss | Nominierungs- ausschuss |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Gerhard Cromme* | ||||||
| Dr. Josef Ackermann | ||||||
| Lothar Adler | ||||||
| Gerd von Brandenstein | ||||||
| Jean-Louis Beffa | ||||||
| Bettina Haller | ||||||
| Berthold Huber | ||||||
| Dr. Hans Michael Gaul | ||||||
| Werner Mönius | ||||||
| Håkan Samuelsson | ||||||
| Dieter Scheitor | ||||||
| Birgit Steinborn | ||||||
| Lord Iain Vallance of Tummel | ||||||
| Sibylle Wankel | ||||||
| * Finanzexperte (Audit Committee Financial Expert) im Sinne des Sarbanes-Oxley Acts | ||||||
Das Präsidium („Chairman’s Committee“) hat die Aufgaben eines „Nominating, Compensation and Corporate Governance Committee“, soweit diese Aufgaben nicht durch den Nominierungsausschuss wahrgenommen werden. Insbesondere macht das Präsidium Vorschläge für die Berufung von Vorstandsmitgliedern und legt die Grundsätze für die Beschäftigungsbedingungen sowie die Struktur und die Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder fest.
Der Prüfungsausschuss („Audit Committee“) umfasst drei Vertreter der Anteilseigner und drei Vertreter der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat achtet auf die Unabhängigkeit der Ausschussmitglieder und deren besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollprozessen. Der Prüfungsausschuss beaufsichtigt die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der externen und internen Rechnungslegung des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer erörtert der Prüfungsausschuss die vom Vorstand aufgestellten Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse des Unternehmens. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung der Jahresabschlüsse macht der Prüfungsausschuss Vorschläge zur Feststellung der Jahresabschlüsse durch den Aufsichtsrat. Er befasst sich mit dem internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Unternehmens sowie mit den Verfahren zur Risikoerfassung, zur Risikokontrolle und zum Risikomanagement. Die unternehmensinterne Bilanzrevision berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss. Ferner überwacht der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers und erfüllt die anderen Aufgaben gemäß SOA.
Der Compliance-Ausschuss übernimmt für die Dauer der laufenden internen Ermittlungen folgende Aufgaben für den Aufsichtsrat: die Steuerung der laufenden Compliance-Untersuchung, die Behandlung der Berichte der Rechtsanwaltskanzlei Debevoise & Plimpton LLP über deren unabhängige Untersuchung und Überprüfung der internen Compliance- und Kontrollsysteme sowie die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien im Unternehmen.
Der Vermittlungsausschuss („Mediation Committee“) unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Im Juli 2007 hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss („Nominating Committee“) eingerichtet. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende sowie zwei Vertreter der Anteilseigner an. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat Empfehlungen für die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung zu unterbreiten.