Für den 27. Januar 2009 hat der Vorstand der Siemens AG die Aktionäre der Gesellschaft zur alljährlichen Hauptversammlung eingeladen.
Für das Geschäftsjahr 2008 wurde eine Dividende von EUR 1,60 pro Aktie beschlossen.
Hier steht Ihnen unser ganzjähriger Internetservice rund um den elektronischen Versand der Unterlagen für die Hauptversammlung der Siemens AG zur Verfügung. Sie können sich hier für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registrieren, Ihre Registrierungsdaten ändern oder Ihre Einwilligung zum elektronischen Versand widerrufen.
Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am 27. Januar 2009, 10:00 Uhr, wurden die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen. Die Videoaufzeichnung steht Ihnen hier zur Verfügung.
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 24. Januar 2008 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Gerhard Cromme und des Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 25. Januar 2007 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Heinrich v. Pierer, des Vorstandsvorsitzenden Dr. Klaus Kleinfeld und des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Dr. Gerhard Cromme wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 26. Januar 2006 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Heinrich v. Pierer und des Vorstandsvorsitzenden Dr. Klaus Kleinfeld wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 27. Januar 2005 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
Die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Karl-Hermann Baumann, des Vorstandsvorsitzenden Dr. Heinrich v. Pierer und des Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger wurden live aus der Münchener Olympiahalle im Internet übertragen.
Ausgewählte Dokumente
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Hauptversammlung der Siemens AG, die am 22. Januar 2004 in der Olympiahalle in München stattgefunden hat.
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Internetservice
Mit welchem Browser kann ich den Internetservice nutzen?
Für einen problemlosen Ablauf der Internetanwendung sollte Ihr PC folgende technische Voraussetzungen erfüllen: Sie sollten als Browser entweder Internet Explorer ab Version 5.5, Netscape ab Version 7, Opera ab Version 8.5 oder Mozilla ab Version 1.7 benutzen, und Javascript sollte aktiviert sein. Wir empfehlen die Nutzung des Internet Explorer ab Version 6.0. Cookies haben keinen Einfluss auf die Anwendung. Die Bildschirmauflösung darf nicht geringer als 800 x 600 sein; wir empfehlen eine Auflösung von 1024 x 768. Zusätzlich sollte Acrobat Reader ab Version 5.0 installiert sein, damit die für Sie im Internet vorgehaltenen Informationen ordnungsgemäß angezeigt werden können.
Wie kann ich den Internetservice nutzen?
Für die Nutzung des Internetservices müssen Sie sich anmelden. Für die Erstanmeldung benötigen Sie die schriftliche Einladung zur Hauptversammlung, die Sie als Aktionär der Siemens AG per Post zugesandt bekommen. Auf der Rückseite des Anschreibens finden Sie unter der Überschrift „Verwendung unseres Internet- Service“ die Zugangsdaten für die Erstanmeldung, nämlich Ihre Aktionärsnummer sowie die individuelle Zugangsnummer. Dort wird auch erläutert, wie Sie sich mit Hilfe dieser Zugangsdaten bei unserem Internetservice anmelden.
Wie kann ich mich für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen anmelden?
Falls Sie die Hauptversammlungsunterlagen nicht in schriftlicher, sondern nur noch in elektronischer Form per E-Mail zugesandt bekommen möchten, müssen Sie sich im Internetservice für den elektronischen Versand registrieren. Hierzu klicken Sie im Hauptmenü des Internetservice unter dem Punkt „Elektronischer Versand“ auf „Erteilung oder Widerruf Ihrer Zustimmung zum elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen”. Sie gelangen dadurch auf die Startseite der Registrierung. Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Sie werden dann aufgefordert, ein Passwort einzugeben und eine Sicherheitsfrage mit passender Antwort einzurichten. Ihr Passwort, Ihre Sicherheitsfrage und Antwort müssen jeweils aus mindestens 5 Zeichen bestehen.
Nach der Bestätigung geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten umgehend einen persönlichen Link an die angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Um Ihre Registrierung erfolgreich abzuschließen, klicken Sie auf den zugeschickten Link. Sie gelangen hierdurch auf die Anmeldeseite des Internetservice, in der Ihre Aktionärsnummer bereits voreingeblendet wird. Sie müssen dann nur noch Ihr neues Passwort eingeben, um Ihre Registrierung erfolgreich abzuschließen.
Wie kann ich mein vergessenes Passwort wieder ermitteln?
Auf der Anmeldeseite klicken Sie den Button „Passwort vergessen“. Mit diesem Passwort ist nicht die „individuelle Zugangsnummer“ gemeint, sondern das von Ihnen vergebene Passwort bei der Registrierung zum elektronischen Versand. Sie werden dann aufgefordert Ihre Aktionärsnummer anzugeben. Mit Klicken auf den Button „Bestätigen“ gelangen Sie zu Ihrer persönlich gewählten Sicherheitsfrage. Die richtige Antwort geben Sie nun in das dafür vorgesehene Feld ein. Mit „Bestätigen“ werden Sie dann darüber informiert, dass Sie ein neues, automatisch generiertes Passwort erhalten, das ihr bisheriges Passwort ersetzt. Drücken Sie „Versenden“, und wir senden Ihnen daraufhin das temporäre Passwort an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse, wenn Sie für den Elektronischen Versand von Hauptversammlungsunterlagen registriert sind. Falls Sie nicht registriert sind, werden wir Ihr temporäres Passwort an Ihre Postadresse versenden. Mit dem temporären Passwort können Sie sich in der Internetanwendung anmelden und sich wieder ein neues, persönliches Passwort einrichten.
Was passiert, wenn die Einladung nicht an meine eingegebene E-Mail-Adresse verschickt werden kann?
Falls wir Nachricht über die Unzustellbarkeit unserer E-Mail an die bei uns registrierte E-Mail-Adresse erhalten, werden wir Ihnen die Einladungsunterlagen per Post zuschicken.
Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?
Unter dem Punkt „Änderung Ihrer für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen hinterlegten E-Mail-Adresse” oder Adressdatenänderung können Sie schnell und unkompliziert Ihre E-Mail-Adresse ändern. Nach Eingabe Ihrer geänderten E-Mail-Adresse erhalten Sie an die neue E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einem Link, den Sie bitte anklicken. Sie gelangen hierdurch wieder auf die Anmeldeseite, auf der Sie sich anschließend anmelden müssen, um Ihre E-Mail-Änderung erfolgreich abzuschließen.
Wie kann ich meine Einwilligung zum elektronischen Versand widerrufen?
Im Hauptmenü unter dem Punkt „Erteilung oder Widerruf Ihrer Zustimmung zum elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen.“ können Sie Ihre Einwilligung zum Elektronischen Versand über den Button „Einwilligung widerrufen“ widerrufen. Anschließend werden Sie gefragt, ob Sie den elektronischen Versand wirklich widerrufen wollen. Nach der Bestätigung des Widerrufs erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite eine Bestätigung des Widerrufs mit dem Hinweis, dass Sie die Hauptversammlungsunterlagen künftig wieder per Post zugeschickt bekommen.
Wie kann ich im Internetservice mein Passwort ändern?
Im Hauptmenü des Internetservice können Sie unter dem Punkt „Passwort ändern“ ein neues Passwort vergeben.
Was kann ich tun, wenn ich mich im Internetservice mehrfach falsch angemeldet habe?
Die Anwendung wird für 15 Minuten gesperrt. Überprüfen Sie dann bitte nochmals Ihre Daten und melden sich erneut an.
Wie kann ich im Internetservice meine vergessene Aktionärsnummer ermitteln?
Bitte klicken Sie auf der Anmeldeseite den Button „Aktionärsnummer vergessen“. Sie werden daraufhin nach Ihrer E-Mail-Adresse gefragt, die Sie zuletzt für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen mitgeteilt haben. Bitte geben Sie diese in das hierfür vorgesehene Feld ein und klicken sie „Bestätigen“. Ihnen geht dann umgehend eine E-Mail mit Ihrer Aktionärsnummer an die angegebene Adresse zu.
Wie kann ich per Internet eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bestellen?
Gehen Sie hierzu auf den Punkt „Eintrittskartenbestellung“ oder über den Link „Bestellen Sie für sich oder eine andere bevollmächtigte Person eine Eintrittskarte”. Auf der Bestellseite können Sie für sich oder für einen von Ihnen bevollmächtigen Dritten eine Eintrittskarte bestellen.
Wie kann ich meine Eintrittskartenbestellung im Internet anzeigen lassen?
Gehen Sie hierzu im Hauptmenü auf den Punkt „Lassen Sie sich Ihre bereits bestellte Eintrittskarte für die Hauptversammlung der Siemens AG anzeigen.“.
Wie kann ich im Internetservice meine Eintrittskartenbestellung widerrufen?
Hierzu gehen Sie auf den Punkt „Widerruf Ihrer bereits vorgenommenen Eintrittskartenbestellung und ggf. anschließende Vollmachterteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung“ im Hauptmenü. Die vorher angegebenen Bestelldaten werden nochmals aufgezeigt. Um den Widerruf durchzuführen, klicken Sie auf den Button „Eintrittskartenbestellung widerrufen“. Anschließend werden Sie gefragt, ob Sie wirklich widerrufen wollen. Nach der Bestätigung des Widerrufs erhalten Sie den Hinweis, dass die bereits erfolgte Bestellung ungültig ist und eine evtl. bereits zugesandte Eintrittskarte gesperrt wird.
Wie kann ich im Internetservice eine Vollmacht erteilen?
Unter dem Punkt „Wenn Sie nicht selbst zur Hauptversammlung kommen möchten, können Sie eine Vollmacht erteilen.“ haben Sie drei Möglichkeiten, eine Vollmacht zu erteilen:
1. Vollmacht für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
2. Vollmacht für ein Kreditinstitut (Hier ist die Bankleitzahl einzutragen. Der Bankname wird über den dafür vorgesehenen Button ermittelt.)
3. Vollmacht für eine Aktionärsvereinigung. (Hierzu kann im Drop-Down Menü eine Aktionärsvereinigung ausgewählt werden).
Bitte treffen Sie Ihre Wahl und klicken anschließend auf den Button „Vollmacht erteilen“.
Nach einer abgeschlossenen Erteilung einer Vollmacht werden Sie aufgefordert, Ihre Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung zu erteilen. Die Weisungserteilung ist zwingend erforderlich, wenn Sie die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen möchten. Falls Sie ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen möchten, ist eine Weisungserteilung dagegen nicht zwingend erforderlich. Um Weisungen zu erteilen, klicken Sie auf den Button „Weisungen erteilen“. Geben Sie dann durch Anklicken der Felder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ an, wie der Bevollmächtigte bei den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen soll und klicken dann auf den Button „Weisungen erteilen“. Sie werden anschließend gebeten, Ihre Weisungen noch einmal zu prüfen und zu bestätigen.
Wie kann ich meine erteilte Vollmacht im Internet widerrufen?
Über den Punkt „Widerruf Ihrer bereits erteilten Vollmacht.“ wird Ihnen der bisherige Bevollmächtigte angezeigt. Zum Widerruf klicken Sie auf den Button „Bestätigen“. Sie werden dann gefragt, ob Sie wirklich widerrufen wollen. Klicken Sie auf „Ja“. Anschließend erhalten Sie den Hinweis, dass die ursprünglich erteilte Vollmacht unwirksam ist. Ihre Stimmrechte werden dann in der Hauptversammlung nicht vertreten. Sie haben allerdings die Möglichkeit, bis zum Beginn der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung einen neuen Bevollmächtigten zu bestimmen und diesem Weisungen zu erteilen.
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