1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist das von der Siemens AG zur Verfügung gestellte Bild- und Tonmaterial.
2. Jede Nutzung des Bild- und Tonmaterials muss vorab durch die Siemens AG genehmigt werden.
3. Die Nutzungserlaubnis ist in schriftlicher Form unter Angabe der Produktion, Auftraggeber, voraussichtlichem Sendetermin, Verwendungsdauer und Nutzungsraum bei der Siemens AG einzuholen.
4. Eine Genehmigung wird grundsätzlich nur für eine einmalige Verwendung in der beschriebenen Produktion erteilt. Nutzungserlaubnisse für weitere Verwendungen in anderen Produktionen müssen erneut eingeholt werden.
5. Der Nutzer verpflichtet sich, das Bild- und Tonmaterial nicht zum Schaden der Siemens AG einzusetzen.
6. Das Bild- und Tonmaterial der Siemens AG darf ausschließlich für redaktionelle TV-Zwecke eingesetzt und darf nicht an Dritte weiter gegeben werden.
7. Das Filmmaterial wird leihweise zur Verfügung gestellt und muss innerhalb von 4 Wochen zurückgegeben werden. Ansonsten wird eine Gebühr von € 100 pro Beta - Kassette in Rechnung gestellt.