Bereits 1971 hat Siemens ein unternehmensweit tätiges Umweltschutzreferat eingerichtet. Seitdem haben wir unser Umweltmanagement konsequent ausgebaut und neuen Anforderungen angepasst.
Der Siemens-Vorstand hat das Ziel vorgegeben, in umweltrelevanten Organisationseinheiten des Unternehmens Umweltmanagementsysteme einzuführen und aufrecht zu erhalten, die nach der internationalen Norm ISO 14001 aufgebaut sind. Die Kriterien für „Umweltrelevanz“ sind Ressourcenverbräuche (z.B. von Energie), das Abfallaufkommen oder das Vorhandensein genehmigungspflichtiger Anlagen.
Wenn einer der folgenden Schwellenwerte überschritten wird, ist in der entsprechenden Organisationseinheit ein Umweltmanagementsystem einzuführen:
Über eine externe Zertifizierung des betrieblichen Umweltschutzes gemäß ISO 14001 oder über eine Teilnahme an EMAS entscheiden die einzelnen Divisions selbst. (EMAS steht für "Environmental Management and Audit Scheme", dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung der EU). Verpflichtend ist jedoch die Bewertung des Umweltmanagementsystems durch firmeninterne Experten. Ziel ist, den Reifegrad des Umweltmanagementsystems so weit zu entwickeln, dass eine externe Zertifizierung erfolgreichwäre. Neue Organisationseinheiten haben maximal drei Jahre Zeit, die Siemens Anforderungen zum Umweltmanagement vollständig zu erfüllen.
Umweltverträgliche Produktgestaltung zählt für Siemens zu den festen Bestandteilen der Produktentwicklung. Vor über fünfzehn Jahren haben wir mit der Siemens Norm SN 36 350 „Umweltverträgliche Produkte und Anlagen“ unsere interne Norm für umweltfreundliche Produktgestaltung geschaffen und sie inzwischen zu einer umfassenden Toolbox für unsere Entwicklungsingenieure erweitert.
Die SN 36 350 definiert Standards für
Ein Leitfaden mit Beispielen unterstützt die Entwicklungsingenieure bei der Anwendung der Norm. Zusätzlich steht ein semi-quantitatives Tool zur Evaluierung der Umweltwirkungen der entwickelten Produkte zur Verfügung.
Die Siemens Norm SN 36 350 beschreibt darüber hinaus die Integration der umweltverträglichen Produkt- und Anlagengestaltung in die Managementsysteme. Sie entspricht uneingeschränkt den Vorgaben der internationalen Norm IEC 62430 „Environmentally conscious design for electrical and electronic products“.
| Teil 1: Leitlinien zur Produkt- und Anlagengestaltung Inhalt: |
| - 20 Regeln für alle Phasen des Produktlebenswegs |
| - 12 Anlagenbezogene Regeln |
| - Integration in den Produktlebenszyklus |
| - Managementaspekte |
| Zusätzlich: |
| - Lösungen und Beispiele zur Umsetzung der Regeln |
| - Bewertungs-Checkliste |
Teil 2: Deklarationspflichtige Stoffe, Stoffrestriktionen Teil 5: Ökologische Anforderungen an Verpackungen Teil 6: Deklaration von Materialien in Produkten Teil 7: Produkt-Umweltdeklaration |
Herausragende Beispiele für die umweltgerechte Produktgestaltung werden beim regelmäßig ausgeschriebenen Siemens Umweltpreis prämiert.
Teil 1 der Siemens Norm SN 36 350 – Leitlinien zur Produktgestaltung – enthält 20 Regeln zur umweltverträglichen Produktgestaltung über alle Phasen des Produktlebenszyklus sowie 12 anlagenbezogene Regeln, die bei der Projektierung zu berücksichtigen sind. Alle Regeln tragen zur Verbesserung der Umweltwirkungen der Produkte und Anlagen bei.
Zusätzlich enthalten die Siemens Norm SN 36 350 und der zugehörige Leitfaden unter anderem Strategien zu:
Ein Auswertungs-Tool unterstützt unsere Entwickler bei der Messung und Bewertung der Verbesserungen, die durch eine neue Produkt- und Anlagengestaltung erzielt werden.
Teil 2 der Siemens Norm SN 36 350 beschreibt zu vermeidende und zu deklarierende Stoffe. Diese Angaben sind bei Neuentwicklungen verbindlich zu beachten. Alle beschriebenen Stoffe entsprechen den Vorgaben des IEC (International Electrotechnical Commission) Guide 113 ("Material declaration"). Auch unseren Lieferanten stellen wir eine Liste der in Europa größtenteils verbotenen Stoffe zur Verfügung.
Informationen und Empfehlungen zum Einsatz recyclinggeeigneter Kunststoffe und Empfehlungen zu Metallen enthält der Anwendungsleitfaden. Die Toolbox wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der nächste Schritt wird eine standardisierte Zusammenstellung von Regeln für ökologisch hervorragende Produkte sein.
Die Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation umweltrelevanter Daten ausgehend von Produkten hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Eine aussagekräftige und wissenschaftlich anerkannte Methode, um umweltrelevante Daten entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu ermitteln und darzustellen ist das Life-Cycle Assessment (LCA), bzw. die Ökobilanz, entsprechend DIN ISO 14040 ff.
Siemens nutzt diese Methode, um für repräsentative Produkte bzw. Produktgruppen Aussagen über deren Umweltrelevanz zu treffen. Die Ökobilanz bietet uns dabei die Möglichkeit, Optimierungspotenziale unserer Produkte zu erkennen und diese hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen kontinuierlich zu verbessern.
Unsere Risikopolitik entspricht unserem Bestreben, nachhaltig zu wachsen und den Unternehmenswert zu steigern, wobei wir versuchen, angemessene Risiken weitestgehend zu vermeiden oder zu steuern. Da das Risikomanagement ein integraler Bestandteil der Planung und Ausführung unserer Geschäftsstrategie ist, wird unsere Risikopolitik durch den Vorstand vorgegeben. Entsprechend der Organisations- und Verantwortungshierarchie bei Siemens sind die Sectors und Divisions verpflichtet, ein Risikomanagementsystem vorzuhalten, das auf ihr spezifisches Geschäft zugeschnitten ist und den übergreifenden Prinzipien des Vorstands entspricht.
Wir bedienen uns einer Reihe von aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystemen, die uns dabei unterstützen, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, früh zu erkennen. Besonderes Gewicht haben dabei unsere konzernweiten Prozesse für die strategische Unternehmensplanung und für das interne Berichtswesen. Die strategische Unternehmensplanung soll uns dabei unterstützen, potenzielle Risiken lange vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen abzuschätzen, während das Berichtswesen eine an gemessene Überwachung solcher Risiken während der Durchführung und Abwicklung von Unternehmensprozessen ermöglichen soll.
Zudem werden in regelmäßigen Zeitabständen die Angemessenheit und Effizienz unseres Risikomanagementsystems von der internen Revision kontrolliert. Dabei werden Mängel erfasst und Maßnahmen zu deren Beseitigung initiiert. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Zur Verbesserung des bestehenden Risikomanagementsystems hat sich Siemens entschieden, einen umfassenden und integrierten Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken und zur Reaktion auf die betreffenden Risiken zu implementieren. Es handelt sich hierbei um Risiken, die den Erfolg der strategischen, operativen, finanziellen und Compliance relevanten Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maße beeinträchtigen könnten.
Das Enterprise-Risk-Management (ERM) System umfasst das gesamte Spektrum von Risiken und verbessert die Qualität von Risikoentscheidungen durch entsprechende Risikostrategien. Es ist eingebunden in die Unternehmenskultur und fördert das unternehmensweite Risikobewusstsein.
Als wichtiger Bestandteil zum Umgang mit den operativen Risiken, und damit zum Schutz unserer Mitarbeiter, Sach- und Vermögenswerte sowie der Lieferfähigkeit dem Kunden gegenüber, zählt die Betriebliche Katastrophenschutzorganisation (BKO). Diese ist an jedem Siemens-Standort weltweit verbindlich eingeführt und in einem konzernweit verbindlichen Leitfaden beschrieben.
Die BKO ermöglicht es uns, Risiken für unsere Standorte kontinuierlich zu identifizieren (Risikoanalyse) und notwendige Schutzkonzepte/-maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Risiken können sich beispielsweise aus folgenden Kategorien ergeben:
Die Effektivität und Aktualität der BKO stellen wir durch Übungen, bewusstseinsbildende Maßnahmen sowie regelmäßigen Audits der Prozesse und Dokumente sicher. In einem konzernweiten verbindlichen Berichtssystem (SESIS) wird im jährlichen Rhythmus der Status der BKO abgefragt, durch die zuständige Konzernabteilung ausgewertet und an die Verantwortlichen berichtet.